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VEREINSBEITRITT

Für einen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein Petri 03 Gladbeck e.V. sind folgende Infos zu beachten:

- Der Vereinsbeitritt ist jeweils nur zum Jahreswechsel möglich 
- Hierzu muss ein Aufnahmeantrag persönlich bei einem der Vorstandsmitglieder ausgefüllt werden 
- Dem Aufnahmeantrag ist ein Passbild beizufügen 
- Der Gesamtvorstand entscheidet dann über den Antrag 
- Bei einer eventuellen Ablehnung der Aufnahme brauchen dem Antragsteller die Gründe dafür nicht erläutert werden

Arbeitsstunden (Pflichtstunden) müssen Vereinsmitglieder nicht erbringen.

 

Dafür erwartet der Verein von seinen Vereinsmitgliedern ein korrektes Verhalten dem Verein gegenüber, aber auch bei der Außendarstellung in der Öffentlichkeit, Insbesondere sind die geltenden Gesetze, wie z.B. das Tierschutzgesetz, das Landesfischereigesetz, die Gewässerordnungen und die Vereinssatzung zu beachten.

Dazu gehören auch das Führen einer Fangstatistik und die fristgerechte Abgabe der Jahresauflistung.

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu zahlen. Dieses geschieht grundsätzlich im Bankeinzugsverfahren Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen werden von der Jahreshauptversammlung beschlossen und können beim Vorstand angefragt werden.

Die Vereinsmitglieder sind generell dem Landesfischereiverband Westfalen u. Lippe e.V. angeschlossen und erhalten nach Erfüllung der Vereinspflichten den Erlaubnisschein zum Angeln an den Gewässern des LFV.

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